Christian Krachler

Forstrecht - Bringung - Brinungsgenossenschaft

 

Forstrecht

Wälder machen 47,2% der österreichischen Staatsfläche aus und dienen neben Schutz-,Wohlfahrts- und Erholungszwecken seit jeher vor allem als Rohstofflieferant. Die Bewirtschaftung der Wälder ist im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig.

Das Forstrecht regelt unter anderem die Waldeigenschaft als solche, die Erhaltung des Waldes und der wirtschaftlichen Nutzung, Rodung und Wiederaufforstung, sowie die Errichtung von Bringungsanlagen wie z.B. Forststraßen.

 

Bringung und Bringungsgenossenschaften

Aufgrund geographischer Gegebenheiten wie steilem, schwer zugänglichem Gelände und verteilten, nicht zusammenhängenden Liegenschaften der Forstwirte ergibt sich oftmals die Notwendigkeit, dass sich Forstwirte zusammenschließen um ihre Wälder zu bewirtschaften und gemeinsam Transportwege zu errichten. Im österreichischen Recht gibt es die eigens für diesen Zweck geschaffene Bringungsgenossenschaft.

Basierend auf einer Hochrechnung ergibt sich, dass es österreichweit zwischen 2000 und 2500 Bringungsgenossenschaften gibt. der österreichischen Staatsfläche aus und dienen neben Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungszwecken seit jeher vor allem als Rohstofflieferant. Die Bewirtschaftung der Wälder ist im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig.

Aufgrund der daraus resultierenden wirtschaftlichen Bedeutung befasst sich der Beitrag "Die Haftung bei forstlichen Bringungsgenossenschaften" (Agrar- und Umweltrecht 2009, 108) mit den besonderen Bestimmungen und Fragestellungen in dieser Gesellschaftsform.