Bringung und Bringungsgenossenschaften
Aufgrund geographischer Gegebenheiten wie steilem, schwer zugänglichem Gelände und verteilten, nicht zusammenhängenden Liegenschaften der Forstwirte ergibt sich oftmals die Notwendigkeit, dass sich Forstwirte zusammenschließen um ihre Wälder zu bewirtschaften und gemeinsam Transportwege zu errichten. Im österreichischen Recht gibt es die eigens für diesen Zweck geschaffene Bringungsgenossenschaft.
Basierend auf einer Hochrechnung ergibt sich, dass es österreichweit zwischen 2000 und 2500 Bringungsgenossenschaften gibt. der österreichischen Staatsfläche aus und dienen neben Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungszwecken seit jeher vor allem als Rohstofflieferant. Die Bewirtschaftung der Wälder ist im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Aufgrund der daraus resultierenden wirtschaftlichen Bedeutung befasst sich der Beitrag "Die Haftung bei forstlichen Bringungsgenossenschaften" (Agrar- und Umweltrecht 2009, 108) mit den besonderen Bestimmungen und Fragestellungen in dieser Gesellschaftsform.
Bringungs-genossenschaften
Der Beitrag "Die Haftung bei forstlichen Bringungs-genossenschaften" wurde unter anderem in der Fachzeitschrift "Agrar und Umweltrecht" veröffentlicht.