Forstrecht
Wälder machen 47,2% der österreichischen Staatsfläche aus und dienen neben Schutz-,Wohlfahrts- und Erholungszwecken seit jeher vor allem als Rohstofflieferant. Die Bewirtschaftung der Wälder ist im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Wirtschaftszweig.
Aufgabe des Forstrechts ist die Erhaltung des Waldes in seiner Wirtschafts-, Schutz- und Erholungsfunktion. In der Praxis kommen in rechtlicher Hinsicht insbesondere der Rodung sowie derErrichtung von Forststraßen wesentliche Bedeutung zu.
Rodungen sind abhängig von der betroffenen Waldfläche anmelde- bzw. bewilligungspflichtig. Es erfolgt eine Abwägung von privaten und öffentlichen Interessen, aufgrund dieser die Entscheidung der Forstbehörde getroffen wird.
Bringungsanlagen wie zB Forststraßen sind ebenfalls nmeldepflichtig oder bewilligungspflichtig. Letzteres wenn von der Bringungsanlage fremde Interesse, wie z.B. Leitungen, öffentliche Straßen oder das Arbeitsfeld der Wildbach- und Lawinenverbauung berührt werden.